E-Mail-Disclaimer rechtlich unbedeutend
Wir alle kennen Sie, die teilweise endlos langen Disclaimer am Ende von E-Mails, mit denen die Absender bei Fehlleitung erreichen wollen, dass die Mail nicht gelesen, gespeichert oder weitergeleitet werden.
Da werden mit großer Akribie Sachverhalte geschildert und eigentümliche "Verbote" ausgesprochen. Erstaunlich ist die Mühe, die sich die Leute damit machen, wenn man bedenkt, dass diese Disclaimer keine rechtliche Wirkung entfalten, denn eine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen dem Absender und dem (falschen) Empfänger - gegen die dieser dann verstoßen könnte - kommt allein aufgrund des Versendens des Disclaimers in der E-Mail nicht zustande. Den Disclaimern kommt allenfalls eine Hinweisfunktion zu.
Musste ich mal feststellen, nachdem ich wieder so ein mit viel Fantasie gestaltetes Teil im Postkasten hatte.






